FAQ
Was ist Psychotherapie?
Was ist Psychotherapie?
Unter Psychotherapie versteht man die Behandlung seelischer Probleme mit Hilfe wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren. Zu seelischen Problemen zählen Störungen der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen.
Was ist das Besondere an Verhaltenstherapie?
Die Verhaltenstherapie orientiert sich - wie kein anderes Verfahren - an naturwissenschaftlichen Grundlagen. Sie stellt sich wissenschaftlichen Wirksamkeitsuntersuchungen und entwickelt sich beständig (-> weiter)
Was wird in einer Verhaltenstherapie behandelt?
- Ängste wie z. B. Phobien (soziale Phobien, spezifische Phobien, z. B. Höhenangst), aber auch generalisierte Ängste (sich unablässig sorgen) und Panikattacken (die wie aus heiterem Himmel zu fallen scheinen)
- Erschöpfung, "Burnout"
- Depressionen
- Essstörungen (Bulimie, Magersucht, Übergewicht)
- Körperliche Erkrankungen (indirekt), die durch seelische Faktoren ausgelöst und aufrechterhalten werden wie zum Beispiel Magengeschwüre
- Nachsorge, Rehabilitation und Begleitung bei schweren körperlichen oder chronischenErkrankungen
- Persönlichkeitsstörungen zum Beispiel chronisch emotionale Instabilität, Borderline
- Seelisch bedingte Störungen von körperlichen Funktionen (Sexualität, Bluthochdruck, Schlafstörungen u. a.)
- Selbstwertprobleme
- Suchtverhalten (Alkohol, Nikotin u. a. Drogen, Tabletten)
- Traumata (Vergewaltigung, Unfall)
- Zwangserkrankungen
Welche Psychotherapieverfahren werden von den Krankenkassen bezahlt?
Verhaltenstherapie, Psychoanalyse & tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden von Krankenkassen als wirksame Verfahren anerkannt.
Die Psychoanalyse ist von Freud begründet worden; aus ihr sind auch die sogenannten tiefenpsycho-logisch fundierten Therapieverfahren und die Verhaltenstherapie hervorgegangen. Die Verhaltensthe-rapie hat einen naturwissenschaftlichen Anspruch und einen lerntheoretischen Hintergrund und wurde zunächst mit Hilfe experimenteller Methoden weiterentwickelt, später um kognitive Verfahren ergänzt. Auf dem Boden eines humanistisch und ressourcenorientiert geprägten Menschenbildes werden die Eigenverantwortung und Selbsteffizienz des Patienten gefördert.
Die Therapien unterscheiden sich in der unterschiedlichen Ausprägung spezifischer therapeutischer Wirkprinzipien.
Was erwartet Sie in der ersten Sitzung?
Was erwartet Sie in der ersten Sitzung? Was ist die Aufgabe Ihres Therapeuten und was ist Ihre Aufgabe?
In der ersten Sitzung haben Sie die Möglichkeit, herauszufinden, ob Ihr Behandler und dessen Verfahren für Sie und Ihr Problem der Richtige ist. Sie sollten im Erstgespräch eine sinnvolle Struktur im Vorgehen Ihres Therapeuten erkennen. Ihr Therapeut sollte gleich im Erstgespräch die Grundproblematik hinter Ihren Symptomen explorieren, um Ihnen sagen zu können, ob er Ihnen mit seinen Methoden helfen kann. Dazu braucht er natürlich Ihre Offenheit und aktive Mitarbeit, denn auch der routinierteste Psychotherapeut kann keine Gedanken lesen.
Er sollte Ihnen nach der Kurzexploration sein Vorgehen, einen vorläufigen Behandlungsplan und die Rahmenbedingungen und voraussichtliche Länge der Therapie darlegen können.
Das tiefere und detaillierte Erheben der Entstehungsbedingungen in Ihrer Biografie und Präzisierung oder Ergänzung der Diagnostik findet dann in den nächsten drei bis vier Sitzungen mit Unterstützung eines ausführlichen Fragebogens statt, den Sie zunächst allein zu Hause ausfüllen und dann mit dem Therapeuten in den Sitzungen besprechen.
Wenn Sie den Eindruck haben, Sie kommen in Ihrer Therapie nicht voran, weil Sie nur "reden" und "hoffen", dass "es" sich durch Reden verändert - was "es" in der Regel nicht tut - zögern Sie nicht zu lange und sprechen Sie dies in Ihrer Therapie an und wechseln Sie gegebenenfalls den Therapeuten, statt in diesem Fall etwas Falsches zu lernen, nämlich dass Psychotherapie "nichts bringt".
Wann sollten Sie einen Psychotherapeuten aufsuchen?
Bei seelischen Problemen gibt es keinen Messwert wie bei vielen körperlichen Beschwerden, bei dessen Überschreitung wir einen Arzt aufsuchen. Deshalb tun sich viele Betroffene schwer mit der Entscheidung, eine Psychotherapie zu beginnen. "Psycho" ist für einige Menschen mit Stigmatisierungen assoziiert und sie haben Angst vor den Vorurteilen anderer Menschen bzw. denken von sich, sie seien "verrückt", wenn sie einen Psychotherapeuten zur Unterstützung konsultieren würden.
Doch ganz im Gegenteil, wer sich professionelle Hilfe organisiert, handelt klug und verantwortungs-bewusst. Wer Probleme rechtzeitig erkennt und sich hilfreiche fachliche Unterstützung sichert, kann diese schneller und nachhaltig bewältigen und ist für die Zukunft besser gewappnet.
So wie man bei einer komplexen juristischen Fragestellung einen Anwalt hinzuzieht, bei Mauerdurch-brüchen im Mehrfamilienhaus einen Statiker konsultiert, mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt geht bzw. durch prophylaktische Zahnreinigungen größeren und schmerzhaften Schäden am Gebiss von vornherein entgegenwirkt, kann man mit der professionellen Hilfe eines Psychotherapeuten schmerzhafte seelische Prozesse heilen und potentiell schwerere seelische Krisen im Vorhinein abwenden.
Was ist der Unterschied zwischen einem Psychologen, einem Psychologischen Psychotherapeuten, einem Ärztlichem Psychotherapeuten, einem Nervenarzt und einem Psychiater?
Der Begriff Psychologe ist nicht geschützt - jeder darf sich Psychologe nennen.
Ein Diplom-Psychologe hat ein Hochschulstudium im Fach Psychologie absolviert.
Ein Psychologischer Psychotherapeut ist ein Diplom-Psychologe, der zusätzlich zum abgeschlossenen Psychologiestudium eine staatlich anerkannte 3-jährige Vollzeit- bzw. 5-jährige berufsbegleitende Therapieausbildung in einem Richtlinienverfahren aufweist. Ein Psychologischer Psychotherapeut ist approbiert; das heißt, er hat seine Ausbildung mit einer Approbationsprüfung abgeschlossen und damit die staatliche Anerkennung und die Genehmigung zur Ausübung der Heilkunde. Er ist im Facharztregister der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen.
Ein Ärztlicher Psychotherapeut ist ein Arzt, der nach seinem Medizinstudium eine Therapieausbildung absolviert hat.
Ein Psychiater ist ein Arzt mit einer Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie. Seine Ausbildung und Arbeitsweise fokussiert mehr auf die körperlichen Veränderungen bei seelischen Problemen. Die Behandlung mit Medikamenten steht im Vordergrund. Einige Psychiater haben zusätzlich eine Psychotherapieausbildung absolviert und bieten auch Psychotherapie an.
Wird Psychotherapie immer von Krankenkassen bezahlt?
Drei Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Ihre gesetzliche Krankenkasse (z. B. AOK oder BKK Mobil Oil ) die Kosten Ihrer Psychotherapie trägt:
- Sie müssen eine behandlungswürdige Störung gemäß den Psychotherapierichtlinien, d. h. eine Störung mit Krankheitswert haben (z. B. Ängste, Depressionen, Essstörung). Die Kosten für eine Ehe-, Lebens- oder Erziehungsberatung werden beispielsweise nicht übernommen.
- Der psychologische oder ärztliche Psychotherapeut muss approbiert sein.
- Der Behandler muss über einen Kassensitz verfügen. Bei approbierten Psychotherapeuten, die noch keinen Kassensitz von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zugesprochen bekommen haben, sind in Einzelfällen ebenfalls Kostenübernahmen durch die Krankenkasse möglich, wenn in angemessener Zeit und räumlicher Entfernung kein geeigneter Behandler mit Kassenzulassung zur Verfügung stehen, beispielsweise weil die kontaktierten Vertragsbehandler lange Wartelisten haben. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen 100 Prozent des Honorars. Bei außervertraglichen Behandlungen erfolgt die Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren.
Was heisst Kostenerstattung?
Approbierte Psychologische Psychotherapeuten sind von staatlicher Seite zur Ausübung der Heilkunde zugelassen. Mit dieser "Zulassung" ist die fachliche Zulassung, die Qualifikation gemeint.
Was aber hat es mit der "Zulassung zur Direktabrechnung" mit gesetzlichen Krankenkassen auf sich?
Dafür, dass es in einer "Versorgungsregion" nicht zu viele Behandler der gleichen Fachrichtung wie bspw. Hals-Nasen-Ohren-Ärzte oder Psychotherapeuten gibt, sorgt die sog. "regionale Bedarfsplanung" der Kassenärztlichen Vereinigung. Zur Verhinderung einer "Überversorgung" und daraus befürchteter Umverteilungen der Kosten im gesetzlichen Gesundheitswesen, wird also nur eine bestimmte Anzahl Psychotherapeuten zur Direktabrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen "zugelassen". Die aktuellen Zulassungszahlen stammen aus einer Zählung der im Jahre 1999 niedergelassenen Psychotherapeuten. Zur Direktabrechnung "zugelassene" Psychotherapeuten haben einen sog. "Kassensitz", sind "Vertragsbehandler" der gesetzlichen Krankenkassen und erfüllen den oben beschriebenen "Versorgungsauftrag" für die jeweilige Region.
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 ist die Ausbildung des Psychologischen Psychotherapeuten in einheitlich hohen Qualitätsstandards geregelt und endet mit der Approbationsprüfung. Abgesehen von einigen Ausnahmen befinden sich die nach 1999 approbierten Psychotherapeuten noch in der Wartezeit auf einen "Kassensitz". Die Wartezeit beträgt in Hamburg wohl 20-25 Jahre. Die meisten approbierten Psychotherapeuten sind also im "Kostenerstattungsverfahren" tätig.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsverfahren?
Die gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen haben nicht nur die Aufgabe, die Kosten zu regulieren - sie haben auch den oben schon erwähnten "Versorgungsauftrag" ihrer Region mit ausreichend psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten. Das heißt, sie sind per Gesetz dazu verpflichtet, Ihnen bei Bedarf einen qualifizierten Psychotherapiebehandlungsplatz zu ermöglichen. Kann Ihnen jedoch in absehbarer Zeit kein "Vertragsbehandler" einen Platz anbieten, sind die Voraussetzungen für eine Behandlung bei einem gleich oder höher qualifizierten approbierten Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassensitz im Kostenerstattungsverfahren erfüllt - § 13 Abs. 3 SGB V. Das Sozialgericht lehnt Wartefristen, die über sechs Wochen hinaus gehen, als unzumutbar ab.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat 1997 (Aktenzeichen 6 RKa 15/97) Bedingungen genannt, unter denen eine rechtskonforme Kostenerstattung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB V) für Leistungen von Psychologischen Psychotherapeuten möglich sind:
- Der Antrag des Versicherten auf Durchführung der Behandlung muss durch einen zur Vertragsbehandlung berechtigen Behandler befürwortet werden (sogenannte "Dringlichkeitsbescheinigung" vom Facharzt).
- Leistungen in der Kostenerstattung dürfen nur in einem Richtlinienverfahren erbracht werden, z. B. Verhaltenstherapie
- Leistungen in der Kostenerstattung (gem. § 13 Abs. 3 SGB V) dürfen nur vergütet werden, wenn ein an der vertraglichen Versorgung beteiligter Psychotherapeut nicht zur Verfügung steht.
Quelle: Psychotherapeutenjournal 2/2004, S. 194 - 195
Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht im Zuge einer Unterversorgung eine zeitnahe psycho-therapeutische Behandlung bei gleicher Qualifikation der Psychotherapeuten, jedoch sind zusätzlich zum "Kassenantrag" ein formloser eigener Antrag und ein Nachweis erforderlich, dass schon mindestens fünf kassenzugelassene Kollegen erfolglos konsultiert wurden, d. h. dass diese eine Wartezeit über 3 Monate haben. Der Konsiliarbericht muss auch bei einem regulären Antrag zum Ausschluss medizinisch zu behandelnder Erkrankungen erbracht werden. Beim Kostenerstattungsantrag muss aus dem Konsiliarbericht zusätzlich hervorgehen, dass die Therapie zum jetzigen Zeitpunkt erforderlich ist.
Hier die einzelnen Schritte für Sie noch einmal im Überblick:
- Sie setzen ein formloses Schreiben an Ihre Krankenkasse auf, in dem Sie Ihr Anliegen Psychotherapie darstellen und begründen, zum Beispiel indem Sie Ihre Symptome schildern.
- Sie erbringen den Nachweis, dass Sie trotz mehrerer Versuche, keinen Verstragstherapeuten für eine baldige Behandlung gefunden haben (Notizen Ihrer Kontaktaufnahmen, Behandlernamen)
- Sie suchen - genau wie bei jedem anderen Antrag auf Psychotherapie - einen Psychiater, Neurologen oder Facharzt für Psychotherapie auf. Dieser prüft dann die Dringlichkeit einer Psychotherapie zum jetzigen Zeitpunkt und dokumentiert dies in einem Konsiliarberichtbericht. Wenn Sie Ihre Unterlagen beisammen haben (formloser Antrag, dokumentierte Versuche, Konsiliarbericht vom Facharzt), schicke ich Ihre Unterlagen zusammen mit meinen Antragsunterlagen an Ihre Krankenkasse.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Ausdrucken und Nachlesen:
Flyer zur Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Flyer zur Kostenerstattung der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung
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